Steuern für Crypto Währungen

Aber: Die Geldbestände in virtuellen Währungen werden zwar rechtlich weder als (Fremd-)Währung noch als Kapitalanlage, sondern als sonstige Wirtschaftsgüter behandelt. Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen können aber trotzdem für die Steuererklärung relevant sein. https://bankenverband.de/blog/steuerfalle-kryptowahrungen-was-anleger-beim-kauf-von-bitcoin-und-co-wissen-mussen/

Da es darüber hinaus beim Minen von Bitcoins an einem Emittenten fehlt, können diese auch nicht als „E-Geld“ klassifiziert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwar 2015 in der Sache Hedqvist entschieden, dass die Umsätze mit Bitcoins unter die Steuerbefreiung für Devisen nach dem EU-Recht fallen. Dies bedeutet aber nicht, dass Bitcoins in allen steuerlichen Fragen wie eine Fiatwährung (Euro o.a.) zu behandeln sind. https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer.html

Der Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen wie Ethereum oder Litecoin ist unter § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) als private Veräußerungsgeschäfte (PVG) einzuordnen. Es existiert eine Freigrenze von 600 EUR pro Jahr. Erfahre hier kurz und bündig alles wichtige rund um Bitcoin und Steuern. https://cryptotax.io/bitcoin-und-steuern/